AGB

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Allgemeine Geschäftsbedingungen Hotel Gierer GmbH & Co KG
Stand: Juli 2026

1. Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie für alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels (Hotelaufnahmevertrag).
  2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform.
  3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.

2. Vertragsabschluss, Vertragspartner

  1. Der Vertrag kommt durch die Annahme der Buchungsanfrage des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.
  2. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt oder die Bestellung für den Dritten erkennbar erfolgt ist.
  3. Bucht ein Dritter im eigenen Namen für andere Personen oder für eine Gruppe, wird dieser Vertragspartner des Hotels, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
  4. Es gelten die gesetzlichen Verjährungsvorschriften.

3. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

  1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden beziehungsweise vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.
  3. Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit nicht ausdrücklich Nettopreise vereinbart wurden. Eine Anpassung wegen Änderungen der gesetzlichen Umsatzsteuer erfolgt nur, soweit dies gesetzlich zulässig ist oder ausdrücklich vereinbart wurde.
  4. Das Hotel kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistungen des Hotels oder der Aufenthaltsdauer davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder sonstigen Leistungen angemessen erhöht.
  5. Soweit bei der gebuchten Rate oder Buchung eine Anzahlung, Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung vereinbart ist, ist diese entsprechend der Buchungsbestätigung beziehungsweise Zahlungsaufforderung des Hotels zu leisten.
  6. Rechnungen des Hotels sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde, innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar.
  7. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen. Mahnkosten können nur verlangt werden, soweit sie tatsächlich entstanden und gesetzlich zulässig sind.
  8. In begründeten Fällen, insbesondere bei Zahlungsrückstand des Kunden oder fehlender vereinbarter Vorauszahlung, ist das Hotel berechtigt, weitere Leistungen bis zur Zahlung oder Sicherheitsleistung abzulehnen.
  9. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Forderungen gegenüber Forderungen des Hotels aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.

4. Rücktritt und Stornierung durch den Kunden, Nichtanreise

  1. Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht bei Verträgen zur Erbringung von Beherbergungsleistungen zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken grundsätzlich nicht, wenn der Vertrag für die Erbringung einen bestimmten Termin oder Zeitraum vorsieht (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB).
  2. Die Möglichkeit einer kostenfreien Stornierung richtet sich ausschließlich nach der jeweils gebuchten Rate, der Buchungsbestätigung oder einer gesonderten Vereinbarung in Textform.
  3. Stornierungen müssen in Textform erfolgen, zum Beispiel per E-Mail, Brief oder Fax. Maßgeblich ist der Eingang der Stornierung beim Hotel.
  4. Für Gruppenreservierungen, Veranstaltungen, Sonderarrangements oder individuell vereinbarte Buchungen können abweichende Stornierungs- und Zahlungsbedingungen gelten, sofern diese in Textform vereinbart wurden.
4.1 Stornierungs- und Zahlungsbedingungen nach Raten

Für alle nachfolgend aufgeführten Raten gilt: Bei Buchung wird eine Anzahlung in Höhe von 30 % des vereinbarten Reisepreises fällig. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. Bei einer kostenfreien Stornierung wird eine bereits geleistete Anzahlung zurückerstattet. Bei einer kostenpflichtigen Stornierung oder Nichtanreise wird die Anzahlung mit der anfallenden Stornopauschale verrechnet.

a) Standardrate – Übernachtung / Frühstück

  1. Eine kostenfreie Stornierung ist bis 14 Kalendertage vor dem vereinbarten Ankunftsdatum möglich.
  2. Erfolgt die Stornierung ab 13 Kalendertagen vor dem vereinbarten Ankunftsdatum, am Anreisetag oder kommt es zur Nichtanreise („No Show“), berechnet das Hotel 80 % des vereinbarten Reisepreises.

b) Frühbucherrate

  1. Eine kostenfreie Stornierung ist bis 60 Kalendertage vor dem vereinbarten Ankunftsdatum möglich.
  2. Erfolgt die Stornierung ab 59 Kalendertagen vor dem vereinbarten Ankunftsdatum, am Anreisetag oder kommt es zur Nichtanreise („No Show“), berechnet das Hotel 80 % des vereinbarten Reisepreises.

c) Vorteilsrate – nicht kostenfrei stornierbar

  1. Für die Rate „Vorteilsrate“ besteht kein kostenfreies Stornierungsrecht des Kunden.
  2. Erfolgt eine Stornierung, kommt es zur Nichtanreise („No Show“) oder nimmt der Kunde die gebuchte Leistung aus sonstigen Gründen nicht in Anspruch, berechnet das Hotel 80 % des vereinbarten Reisepreises.

d) Flexible Rate

  1. Eine kostenfreie Stornierung ist bis 3 Kalendertage vor dem vereinbarten Ankunftsdatum möglich.
  2. Erfolgt die Stornierung ab 2 Kalendertagen vor dem vereinbarten Ankunftsdatum, am Anreisetag oder kommt es zur Nichtanreise („No Show“), berechnet das Hotel 80 % des vereinbarten Reisepreises.
4.2 Gemeinsame Regelung zu Stornopauschalen
  1. Die vorstehenden Stornopauschalen gelten unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen des Hotels.
  2. Dem Kunden bleibt gemäß § 309 Nr. 5 BGB ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
  3. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

5. Rücktritt des Hotels

  1. Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum ebenfalls berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn ein sachlich gerechtfertigter Grund vorliegt.
  2. Ein sachlich gerechtfertigter Grund liegt insbesondere vor, wenn eine vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Ablauf einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet wird.
  3. Das Hotel ist außerdem zum Rücktritt berechtigt, wenn höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen, wenn Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen gebucht wurden oder wenn begründeter Anlass zu der Annahme besteht, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- oder Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist.
  4. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz, es sei denn, der Rücktritt beruht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels.

6. Zimmerbereitstellung, Zimmerübergabe und Zimmerrückgabe

  1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dies nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
  2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
  3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen.
  4. Bei verspäteter Räumung kann das Hotel für die vertragsüberschreitende Nutzung des Zimmers bis 14:00 Uhr 50 % des vollen Logispreises und ab 14:00 Uhr 100 % des vollen Logispreises berechnen. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich geringerer Schaden beziehungsweise Nutzungsnachteil entstanden ist.

7. Haftung des Hotels

  1. Das Hotel haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Vorschriften.
  2. Für sonstige Schäden haftet das Hotel unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet das Hotel nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; in diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
  3. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
  4. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel nach den gesetzlichen Bestimmungen der §§ 701 ff. BGB. Die Haftung ist nach § 702 BGB grundsätzlich auf das Hundertfache des Beherbergungspreises für einen Tag beschränkt, mindestens jedoch auf 600,00 Euro und höchstens auf 3.500,00 Euro; für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten beträgt die Haftung höchstens 800,00 Euro, soweit nicht gesetzlich eine unbeschränkte Haftung besteht.
  5. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Garage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge, Anhänger, Motorräder oder sonstiger Fahrzeuge sowie deren Inhalte haftet das Hotel nur nach Maßgabe der vorstehenden Haftungsregelungen.

8. Schlussbestimmungen

  1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Buchungsbestätigung oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Gesetzliche Formvorschriften bleiben unberührt.
  2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Standort des Hotels.
  3. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
  4. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Hotels, wenn der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
  5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
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